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Folgende Pistolen sind den Ordonnanzpistolen gleichgestellt und zum Schiessen der Bundesübungen zugelassen:
Seit Januar 2022 hat die Schweizer Armee das überarbeitete Hilfsmittelverzeichnis in Kraft gesetzt.
Die Pistole muss nur noch folgende Kriterien erfüllen.
Pistole Kaliber 9mm Para oder 7.65mm Para
Mit Magazin muss sie vollständig in einen Prüfkasten mit den Innenmassen 225 x 150 x 50 mm passen.
Die Waffen müssen einen Beschussstempel einer autorisierten Beschussstelle aufweisen.
Abzugsgewicht mindestens 1500gr.
Ausnahme alle Modelle SIG 210 und Parabellum Pistolen, diese dürfen ein Abzugsgewicht von 1360gr haben.
Fingerrillen am Griff sind erlaubt.
Nicht erlaubt sind:
Handballenauflagen
Kompensatoren
Leuchtpunktvisiere
Mündungsbremsen
geschlitzte Läufe und Vorrichtungen ähnlicher Art
